Einschulung
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte unserer neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler,
wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen rund um das Thema Einschulung zusammengestellt.
Grundsätzliches zum Übergang vom Kindergarten zur Grundschule:
- Grundsätzlich beginnt die Schulpflicht in dem Schuljahr, in dem ein Kind das sechste Lebensjahr bis zum 30. September vollendet.
- Etwa ein Jahr vor der Einschulung erhalten Sie von uns Post. Wir teilen Ihnen in diesem Schreiben zum einen den Termin für die Schulanmeldung mit, zum anderen übersenden wir Ihnen einen Anmeldebogen für Schulanfänger, den Sie bitte sorgfältig und vollständig ausfüllen sowie von sämtlichen Sorgeberechtigten des einzuschulenden Kindes unterschreiben lassen. Der Anmeldebogen für Schulanfänger ist am Anmeldetermin unter Vorlage weiterer Unterlagen (Kopie der Geburtsurkunde, ggf. Nachweis alleiniges Sorgerecht, Nachweis über den erfolgten Masern-Impfschutz, die Masern-Immunität oder ggf. eine Kontraindikation,) im Sekretariat abzugeben.
- Derzeit findet die Schuleingangsuntersuchung im Gesundheitsamt in Peine statt. Sie werden direkt über das Gesundheitsamt kontaktiert und zur Untersuchung eingeladen.
- Sollte es bei Ihrem Kind zu Auffälligkeiten in der körperlichen, geistigen oder in der emotional-sozialen Entwicklung kommen, werden wir auf Sie zukommen und ggf. einen Termin mit Ihnen vereinbaren.
- Wenn bereits im Kindergartenalter abzusehen ist, dass Ihr Kind besondere Unterstützung benötigt, finden Sie unten Broschüren zum Thema „Hilfen bei Einschulung mit besonderem Unterstützungsbedarf“. In diesen werden die sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfe, sowie die Förderschulen des Landkreises und Ansprechpartner zur inklusiven Beschulung genannt.
- Etwa vier Wochen vor den Sommerferien findet an beiden Standorten unserer Schule ein Elternabend statt. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Einschulung und den Beginn in der ersten Klasse. Außerdem erfahren Sie, in welche Klasse Ihr Kind kommt und wer die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer sein wird.
- Am Samstag nach den Sommerferien findet die Einschulung statt!
Flexibilisierung des Einschulungstermins
- Für Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben. Die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden und ist von beiden sorgeberechtigten Elternteilen abzugeben. Steht das Sorgerecht nur einem Elternteil zu (Nachweis erforderlich), so genügt die Erklärung dieses Elternteils.
- Kinder, deren Erziehungsberechtigte von der Möglichkeit des Aufschiebens des Schulbesuchs Gebrauch machen, müssen wie gehabt weiterhin an der Schuleingangsuntersuchung teilnehmen sowie die Anmeldeunterlagen zum Anmeldetermin einreichen.
- Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben zur Flexibilisierung des Einschulungstermins des Niedersächsischen Kultusministeriums.
Zurückstellung vom Schulbesuch
- Bei Kindern, die vor dem 1. Juli geboren sind, können die Erziehungsberechtigten nicht entscheiden, ob ihr Kind eingeschult werden soll oder nicht. Diese Kinder sind grundsätzlich schulpflichtig. Hier kann nur die Schulleitung über eine Zurückstellung und Überweisung in den Schulkindergarten entscheiden. Falls Sie zur Zurückstellung oder zum Besuch des Schulkindergartens Fragen haben, melden Sie sich bitte in der Schule. Auch wenn Sie aufgrund der Entwicklungsgespräche im Kindergarten und der Untersuchung durch das Gesundheitsamt der Meinung sind, dass Ihr Kind um ein Jahr zurückgestellt werden soll, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Vorzeitige Einschulung
- Für „Kann“-Kinder, also Kinder die erst nach dem 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, besteht die Möglichkeit der Einschulung. Möchten Sie Ihr Kind vorzeitig einschulen lassen, melden Sie sich bitte frühzeitig vor dem Einschulungstermin in der Schule, damit Ihr Kind bei der Terminvergabe für die Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt berücksichtigt werden kann.